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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 13. Oktober 2026

Diese AGB gelten für zwei Arten der Nutzung: Abschnitt I für Verbände, die Discbase mit einer Jahresvereinbarung für sich und ihre Mitgliedsvereine nutzen, und Abschnitt II für Vereine und Veranstalter ohne Verbandslizenz, die pro Turnier eine Gebühr zahlen (sofern Discbase diese Nutzung anbietet). Der allgemeine Teil gilt für beide. Spielerkonten (Anmelden, Profil, Ergebnisse) sind kostenlos. Diese AGB ersetzen keine Rechtsberatung - bitte vor dem ersten tatsächlichen Vertragsabschluss von einer fachkundigen Stelle prüfen lassen, insbesondere § 5 (Haftung) und § 14 (Rücktrittsrecht).

Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Turnier- und Vereinsverwaltungsplattform "Discbase" zwischen Sascha Derp, Pilotengasse 15/11, 1220 Wien (im Folgenden "Anbieter") und dem jeweiligen Kunden.
  2. Kunde ist entweder (a) ein Sportverband bzw. -dachverband, der Discbase für sich und seine Mitgliedsvereine nutzt (Abschnitt I), oder (b) ein Verein, eine Gruppe oder eine Einzelperson, die auf Discbase einen Verein bzw. Veranstalter anlegt und ohne Verbandslizenz Turniere durchführt (im Folgenden "Veranstalter", Abschnitt II).
  3. Verträge nach Abschnitt I werden nur mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG geschlossen. Verträge nach Abschnitt II können auch mit Verbrauchern geschlossen werden; zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) gehen diesen AGB vor.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungen der Plattform

  1. Discbase ist eine webbasierte Plattform zur Organisation und Durchführung von Discgolf-Turnieren: Anmeldeverwaltung, Team-/Teilnehmerzuordnung, Spielplan- und Ergebniserfassung, Ranglisten, Live-Ergebnisse, Discbase Caddy, Vereins- und Verbandsverwaltung sowie die technische Anbindung von Zahlungsanbietern (Stripe, PayPal) und der PDGA-Datenbank.
  2. Zahlungen, die Turnierteilnehmer oder Vereinsmitglieder über die Plattform an einen Verein oder Veranstalter leisten (Startgelder, Mitgliedsbeiträge; per Überweisung, Stripe oder PayPal), sind nicht Gegenstand dieser AGB. Der Anbieter ist an diesen Zahlungen nicht beteiligt, nimmt sie nicht entgegen, wird nicht Vertragspartner des jeweiligen Teilnehmers und übernimmt keine Haftung für ihre Abwicklung - diese erfolgt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer, dem Verein bzw. Veranstalter und dem Zahlungsanbieter nach dessen eigenen Bedingungen.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform im Rahmen der Weiterentwicklung anzupassen, zu erweitern oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern dadurch der Kernfunktionsumfang (Turnieranmeldung, Turnierverwaltung, Ergebnisse) nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Pflichten der Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass seine Funktionäre (und bei Verbänden die angelegten Mitgliedsvereine) die Plattform nur im Rahmen dieser AGB und der geltenden Gesetze nutzen.
  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten (insbesondere personenbezogene Daten von Turnierteilnehmern und Mitgliedern) sowie für seine eigenen Turniere, Ausschreibungen und Startgelder selbst verantwortlich.
  3. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen; der Kunde haftet für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, sofern er deren missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
  4. Der Kunde darf die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke, für erfundene oder irreführende Turniere, zum Hochladen rechtsverletzender Inhalte oder in einer Weise nutzen, die den Betrieb der Plattform für andere beeinträchtigt. Bei einem solchen Verstoß darf der Anbieter betroffene Inhalte sperren und den Zugang nach vorheriger Aufforderung zur Abhilfe (bei schweren Verstößen auch sofort) sperren.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung

  1. Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform bemüht, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (kein Service-Level-Agreement) zu, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten (Turniertage) durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.
  2. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die auf Umständen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen (höhere Gewalt, Ausfall des Hosting-Anbieters, Internetstörungen bei Dritten).

§ 5 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf - in diesem Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten an den Anbieter gezahlten Entgelte. Eine weitergehende Haftung gegenüber Unternehmern, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Haftung; ausgeschlossen ist nur die Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, soweit dies nach § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG zulässig ist.
  4. Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der von Kunden, Vereinen oder Turnierteilnehmern eingegebenen Daten sowie nicht für die Abwicklung von Zahlungen nach § 2 Abs. 2.

§ 6 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters. Soweit der Kunde personenbezogene Daten von Turnierteilnehmern und Vereinsmitgliedern über die Plattform verarbeiten lässt, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO als Bestandteil des Vertrags.

Abschnitt I · Verbände mit Jahresvereinbarung

§ 7 Vertragsschluss und Umfang

  1. Der Vertrag kommt durch ein individuelles schriftliches Angebot des Anbieters (auch per E-Mail) und dessen Annahme durch den Kunden (Auftragsbestätigung) zustande. Die Höhe der Jahresgebühr wird dabei für den jeweiligen Verband gesondert vereinbart (siehe § 8 Abs. 1).
  2. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags Zugriff auf die Plattform für sich selbst (Verbandsverwaltung, Mitgliederverwaltung) sowie für alle ihm zugeordneten Vereine (Verbandslizenz). Diese Vereine legen dadurch ohne Turniergebühr eigene Turniere an und verwalten sie; der Anbieter schließt mit ihnen keinen eigenen entgeltlichen Vertrag. Sie nutzen die Plattform im Rahmen der Berechtigung des Kunden und sind an dessen Weisungen sowie an diese AGB gebunden.
  3. Der Anbieter richtet dem Kunden nach Vertragsschluss einen Verbands-Zugang ein, über den der Kunde Mitgliedsvereine anlegen, Beitrittsanfragen von Vereinen bestätigen und Vereine verwalten kann.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Jahresgebühr ergibt sich aus dem zwischen den Parteien individuell vereinbarten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters (siehe § 7 Abs. 1), zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Die Jahresgebühr wird im Voraus bei Vertragsbeginn sowie danach jährlich zum Verlängerungstermin in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für zukünftige Vertragsjahre anzupassen; eine Preisänderung wird dem Kunden mit einer Frist von mindestens 1 Monat vor dem nächsten Verlängerungstermin schriftlich (auch per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Verlängerungstermin, gilt die neue Preisregelung als angenommen; im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag zum Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit.

§ 9 Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsbeginn geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt - ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB oder bei Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist.
  3. Mit Beendigung des Vertrags endet die Verbandslizenz. Die zugeordneten Vereine können Discbase danach nach Abschnitt II weiter nutzen, sofern der Anbieter diese Nutzung anbietet; andernfalls werden ihre Zugänge deaktiviert. Bereits erfasste Turnierdaten (Ergebnisse, Ranglisten) bleiben für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen exportierbar, danach ist der Anbieter zur Löschung berechtigt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Abschnitt II · Vereine und Veranstalter ohne Verbandslizenz

Dieser Abschnitt gilt, sofern der Anbieter die Nutzung ohne Verbandslizenz anbietet, sowie für Vereine eines Verbands, dessen Verbandslizenz nicht oder nicht mehr gilt.

§ 10 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter auf der Plattform einen Verein anlegt ("Verein gründen") und dabei diese AGB akzeptiert, bzw. für bestehende Vereine ohne gültige Verbandslizenz mit der ersten Veröffentlichung eines Turniers nach Hinweis auf die Turniergebühr. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen; der Vertragstext ist über diese Seite jederzeit abrufbar.
  2. Die Vereinsverwaltung (Mitglieder, Beiträge, Rundmails) ist ohne Turnier kostenlos. Entgeltlich ist nur die Durchführung von Turnieren nach § 11.
  3. Gehört der Verein später einem Verband mit gültiger Verbandslizenz an (Beitritt nach Bestätigung durch den Verband), fallen für Turniere ab dem Beitritt keine Turniergebühren mehr an.

§ 11 Turniergebühr

  1. Für jedes veröffentlichte Turnier berechnet der Anbieter nach dem letzten Turniertag eine Gebühr pro gestartetem Spieler. Als gestartet gilt, wer am Turnierende angemeldet ist - bei Turnieren mit Check-in nur, wer eingecheckt wurde; nicht gezählt werden Wartelisten-Einträge, Abmeldungen und Spieler, die in allen Runden als "nicht angetreten" (DNS) geführt werden.
  2. Es gilt die zum Turnierbeginn auf der Preisseite veröffentlichte Preisliste (derzeit 0,50 € pro gestartetem Spieler, höchstens 30,00 € pro Turnier). Alle Preise sind Endpreise in Euro. Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
  3. Preisänderungen gelten nur für Turniere, die frühestens einen Monat nach Bekanntgabe beginnen; sie werden auf der Preisseite und per E-Mail an die Funktionäre des Veranstalters angekündigt. Der Veranstalter kann den Vertrag jederzeit beenden (§ 13).
  4. Für jede Turniergebühr stellt der Anbieter eine Rechnung aus, die in der Vereinsverwaltung unter "Discbase-Gebühren" abrufbar ist.

§ 12 Zahlung: Guthaben oder Rechnung

  1. Guthaben im Voraus: Der Veranstalter lädt per Überweisung mit dem angegebenen Verwendungszweck ein Guthaben auf. Zum Veröffentlichen eines Turniers ist ein Mindestguthaben erforderlich (derzeit 20,00 €). Die Turniergebühr wird nach dem Turnier vom Guthaben abgebucht; reicht es nicht aus, wird der offene Betrag beim nächsten Eingang verrechnet und neue Turniere können bis dahin nicht veröffentlicht werden. Guthaben wird nicht verzinst, ist nicht übertragbar und kann nur für Turniergebühren des Anbieters verwendet werden. Das Guthaben ist auf 100,00 € begrenzt; was darüber hinaus eingeht, überweist der Anbieter zurück. Für jeden Zahlungseingang erhält der Veranstalter eine Zahlungsbestätigung. Aufgeladen wird per Überweisung (Gutschrift, sobald der Eingang bestätigt ist) oder, sofern angeboten, online über Stripe oder PayPal (Gutschrift sofort nach Bestätigung durch den Zahlungsanbieter).
  2. Rechnung nach dem Turnier: Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Anbieter erinnert an überfällige Rechnungen per E-Mail. Solange eine Rechnung überfällig ist, können keine neuen Turniere veröffentlicht werden; bereits veröffentlichte Turniere bleiben davon unberührt.
  3. Welche Zahlart gilt, steht in der Vereinsverwaltung unter "Discbase-Gebühren"; der Anbieter kann sie auf Wunsch des Veranstalters umstellen.

§ 13 Laufzeit, Kündigung, Guthaben

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Veranstalter jederzeit ohne Frist beendet werden, insbesondere durch Löschen des Vereins in der Vereinsverwaltung oder per E-Mail an den Anbieter. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, aus wichtigem Grund (z. B. § 3 Abs. 4, Zahlungsverzug trotz Erinnerung) auch fristlos.
  2. Bereits angefallene Turniergebühren bleiben auch nach Vertragsende fällig. Nicht verbrauchtes Guthaben erstattet der Anbieter nach Vertragsende auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen auf ein vom Veranstalter genanntes Konto, abzüglich offener Beträge.
  3. Nach Vertragsende bleiben bereits erfasste Turnierergebnisse für die Teilnehmer abrufbar; Rechnungen und Buchungen bewahrt der Anbieter für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auf.

§ 14 Rücktrittsrecht für Verbraucher

Ist der Veranstalter Verbraucher, gilt Folgendes:

Rücktrittsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Anlegen des Vereins bzw. erste Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1). Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sascha Derp, Pilotengasse 15/11, 1220 Wien, E-Mail [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

Folgen des Rücktritts

Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben (insbesondere nicht verbrauchtes Guthaben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen (bereits durchgeführte Turniere) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen

Das Rücktrittsrecht erlischt hinsichtlich einer Turniergebühr, wenn die Leistung für dieses Turnier vollständig erbracht wurde und Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnen, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Diese Zustimmung wird beim Anlegen des Vereins abgefragt.

Muster-Rücktrittsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Sascha Derp, Pilotengasse 15/11, 1220 Wien, E-Mail: [email protected]:
Hiermit trete(n) ich/wir (*) von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurück: Nutzung von Discbase für den Verein/Veranstalter ______________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________
Datum: ______________
(*) Unzutreffendes streichen.

Schlussbestimmungen

§ 15 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen Gründen oder zur Anpassung an geänderte Leistungen erforderlich wird.
  2. Gegenüber Verbänden (Abschnitt I) werden Änderungen mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
  3. Gegenüber Veranstaltern (Abschnitt II) werden Änderungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail an die Funktionäre mitgeteilt. Wesentliche Änderungen zum Nachteil des Veranstalters gelten nur mit seiner Zustimmung (z. B. beim nächsten Veröffentlichen eines Turniers); der Veranstalter kann den Vertrag jederzeit beenden (§ 13).

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Klagen gegen Verbraucher gilt § 14 KSchG (Gericht am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers).
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.